Die Herzstücke unserer Kitas

pädagogische Fachkräfte & Erzieher:innen

werden sie Teil unserer Impuls-Welt

Haben Sie Lust, eine unserer Kitas zukünftig als Erzieher:in bzw. pädagogische Fachkraft zu unterstützen? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen. Gerne möchten wir uns und Ihren zukünftigen Arbeitsbereich hier schon mal vorstellen. 

Was bedeutet es, als Erzieher:in bei Impuls zu arbeiten?

Mitgestalten, Chancen nutzen und Visionen umsetzen – Partizipation ist für uns nicht nur ein Wort, sondern wird in unseren mehr als 40 Kindertagesstätten gelebt. Das ist wichtig für uns als Träger, weil es unsere Entscheidungen besser macht. Denn bei bestimmten Fragen sind unsere pädagogischen Fachkräfte die Expert:innen.  

Was bedeutet das für Sie? Wir haben Respekt vor dem, was Sie als Erzieher:in leisten. Und diese Wertschätzung zeigen wir Ihnen auch, indem Sie in viele wichtige Entscheidungen miteinbezogen werden, sei es in unterschiedlichen Projekten oder bei der Tagesgestaltung. Dabei ist es ganz klar, dass auch mal Fehler gemacht werden. Davor haben wir keine Angst, im Gegenteil. Nur so kann ein effektiver Lernprozess stattfinden.  

Mit großer Freude, Kreativität und dem nötigen Einfühlungsvermögen begleiten unsere pädagogischen Fachkräfte Kinder auf ihrem Entwicklungsweg. Wir wissen, dass diese Arbeit fordernd ist und möchten, dass Sie sich als wichtiger Teil von Impuls umso wohler bei uns fühlen. 

Inhaltsverzeichnis

    Mitarbeitende über Impuls

    Ich schätze die vielfältigen Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln – sei es auf fachlicher, pädagogischer oder persönlicher Ebene.

    Josephine Wiegel – pädagogische Fachkraft, WiKi

    Mir wird auf Augenhöhe begegnet.

    Dennis Erk – PiA, WiKi

    Hier wird Vielfalt gelebt.

    Vivien – PiA, Unikate

    Alle Mitarbeiter können Ihre Ideen einbringen.

    Benjamin – pädagogische Fachkraft, Unikate

    Meine persönlichen Interessen kann ich in der täglichen pädagogischen Arbeit mit einfließen lassen.

    Robin Blackie – pädagogische Fachkraft, Lumiland am Campus

    I can try new things, I always get support for what I’m doing.

    Anna Saarni – bilinguale Fachkraft, Lumiland am Campus

    Ich mag besonders die Vielseitigkeit; das bedeutet für mich, zwischen der pädagogischen Arbeit am Kind und der Organisation in der Gruppe zu wechseln.

    Laura – pädagogische Fachkraft, Die Mobilen Strolche

    An der Arbeit gefällt mir, dass ich meine Ideen einbringen und Prozesse mitgestalten kann.

    Jasmin – pädagogische Fachkraft, Die Mobilen Strolche

    Bei Impuls wird mir Raum für meine pädagogische und persönliche Entwicklung gegeben.

    Manuel – pädagogische Fachkraft, Die Mobilen Strolche

    An meiner Arbeit gefällt mir besonders der wertschätzende Umgang im Team.

    Maike – pädagogische Fachkraft, Die Mobilen Strolche

    I love to inspire kids with my creative morning circles.

    Wahida – bilinguale Fachkraft, Die Mobilen Strolche

    >> Wir sind offen für neue Blickwinkel und mutig genug, auch mal ungewohnte Wege einzuschlagen. Wenn Sie noch mehr über unsere Werte und die vielfältigen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglich-keiten bei Impuls erfahren möchten, tauchen Sie hier etwas tiefer in unsere Welt ein <<

    Wofür steht Impuls?

    Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten als pädagogische Fachkraft

    Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft ist eine Arbeit, die viele mit einer unglaublichen Freude erfüllt; gleichzeitig ist es aber auch herausfordernd, sich den wandelnden Ansprüchen dieser Arbeit sowie aktuellen Entwicklungen in Kindertagesstätten zu stellen. 

    Um hier auf dem neuesten Stand zu bleiben, bieten wir diverse Weiterbildungsmöglichkeiten, wie etwa Inhouse-Schulungen, individuelle Fortbildungen, Lehrgänge und Blended Learning an. Hinzu kommt die Chance, auf eine Führungsposition hinzuarbeiten, sofern ein Karriereaufstieg angestrebt wird. 

    Dank Supervision während der Arbeitszeit können Sie bestehende Fragen, Wünsche und mögliche Konflikte ansprechen. Wir geben Ihnen Raum für Austausch und Reflexion, weil wir wissen, wie wichtig das für das Arbeitsklima, die Teamentwicklung und die Arbeitsergebnisse ist.  

    Bunte Kita-Welt mit vielen pädagogischen Konzepten

    Die Welt der Kinder ist bunt. Da macht es doch Sinn, dass wir deren Umfeld ebenso vielfältig gestalten. Je nach Kindertagesstätte arbeiten wir nach folgenden pädagogischen Konzepten und Methoden: Emmi Pikler, MINT & digital, Montessori-Pädagogik, Naturpädagogik, Reggio-Pädagogik, tiergestützte Pädagogik, Situationsansatz und Waldpädagogik. Impuls gibt hierbei keinen Standard vor – jede Einrichtung kann ihr eigenes Konzept entwickeln. Viele unserer Kitas arbeiten zusätzlich bilingual (Englisch, Französisch oder Plattdeutsch) und setzen Beobachtungsinstrumente wie Marte Meo oder Kuno Beller ein. Auf der Seite der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie genauere Informationen. 

    Anerkannte Abschlüsse nach Bundesländern

    Je nach Bundesland gibt es verschiedene anerkannte Abschlüsse für pädagogische Fachkräfte.

    Bundesländer

    Bundesländer

    Anerkannte Abschlüsse in Baden Württemberg

    §7 KiTaG Absatz 2-5 Pädagogische Fachkräfte

    (2) Fachkräfte in Einrichtungen

    1. staatlich anerkannte Erzieher:innen sowie staatlich anerkannte Erzieher:innen der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung;

    2. staatlich anerkannte Kindheitspädagogen:innen von Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen;

    3. staatlich anerkannte Sozialpädagogen:innen, staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen, Diplompädagogen:innen, Diplom-Erziehungswissenschaftler:innen mit sozialpädagogischem Schwerpunkt sowie Bachelor-Absolventen und Bachelor-Absolventinnen dieser Fachrichtungen;

    4. Personen mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Sonderschulen;

    5. Personen mit einem Studienabschluss im pädagogischen, erziehungswissenschaftlichen oder psychologischen Bereich mit mindestens vier Semestern Pädagogik mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche oder Schwerpunkt Entwicklungspsychologie;

    6. staatlich anerkannte Kinderpfleger:innen;

    7. staatlich anerkannte Heilpädagogen:innen;

    8. Personen mit einem Studienabschluss der Heilpädagogik;

    9. staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger:innen sowie

    10. nach einer Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von zusammen mindestens 25 Tagen, die auch berufsbegleitend durchgeführt werden kann, oder nach einem einjährigen betreuten Berufspraktikum

    10a)Physiotherapeuten:innen, Krankengymnast:innen, Ergotherapeut:innen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut:innen, Logopäden:innen,

    10b)Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, Hebammen, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger:innen sowie Dorfhelfer:innen,

    10c)Fachlehrer:innen für musisch-technische Fächer,

    10d) Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben.

    (3) Eine Person, deren im Ausland erworbene Qualifikation von der zuständigen Stelle als gleichwertig mit einer Qualifikation nach Absatz 2 anerkannt wurde, gilt als Fachkraft nach Absatz 2 mit entsprechender inländischer Qualifikation. Zuständige Stelle ist, soweit spezialgesetzlich nicht anders geregelt, das Regierungspräsidium Stuttgart.

    (4) Als Fachkräfte im Sinne des § 1 Absatz 8 gelten auch Sozialpädagogen:innen Erzieher:innen, Kinderpfleger:innen sowie Personen nach Absatz 2 Nummer 10 jeweils während der Qualifizierung oder des Berufspraktikums. Das Landesjugendamt kann darüber hinaus auf Antrag des jeweiligen Trägers ausnahmsweise weitere Personen als Fachkräfte zulassen, sofern sie nach Vorbildung und Erfahrung geeignet sind. Absatz 9 bleibt unberührt.

    (5) Zusatzkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Grund ihrer Qualifikation in anderen Feldern die pädagogische Arbeit in einer Einrichtung bereichern. Über die Eignung als Zusatzkraft entscheidet der jeweilige Träger der Einrichtung. Absatz 9 bleibt unberührt.

    Alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: www.landesrecht-bw.de/jportal/)

    §7 KiTaG Absatz 6 Kita Leitung

    1. Leitung einer Einrichtung

    1a) Fachkräfte nach Absatz Nummer 1 bis 3

    1b) sonstige Fachkräfte nach Absatz 2 mit einer mindestens zweijährigen Bewährung als Gruppenleitung und einer Fortbildung zur Vorbereitung auf Leitungsaufgaben im Umfang von mindestens 160 Stunden

    2. Leitung einer Gruppe

    2a) Fachkräfte nach Absatz 2 Nr. 1 bis 6 und 11

    2b) Fachkräfte nach Absatz 2 Nr. 8, nach einer Vollzeitbeschäftigung von mind. einem Jahr als Fachkraft

    2c) Fachkräfte nach Absatz 2 Nr. 7, nach einer Vollzeitbeschäftigung von zwei Jahren und einer absolvierten Fortbildung von mind. 60 Stunden zur bildung und Pädagogik in Kindertageseinrichtungen

    Anerkennung ausländischer Abschlüsse

    Bevor Sie als internationale pädagogische Fachkraft in Deutschland arbeiten können, ist es notwendig, dass Sie Ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.

    Die Regelung der Anerkennung wird über das jeweilige Bundesland, in dem die Kita liegt, geregelt. Auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ finden Sie weitere Informationen zum Thema.

    Anerkannte Abschlüsse in Berlin

    Das Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) regelt in § 10, dass zur Förderung der Kinder Sozialpädagogische Fachkräfte zu beschäftigen sind. Folgende Abschlüsse gehören zu den Fachkräften nach § 11 VO KitaFöG)

    1. Staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. Staatlich anerkannter Sozialpädagog:innen
    3. Staatlich anerkannter Sozialarbeiter:innen
    4. Diplom-Pädagog:innen
    5. die Angehörigen der Berufe nach den Nummern 2 bis 4 mit entsprechenden Bachelor- und Masterabschlüssen
    6. Inhaber von durch die Aufsicht nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch als gleichwertig anerkannten Abschlüssen

    In begründeten Einzelfällen kann die Aufsicht nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch andere Kräfte ganz oder teilweise anerkennen, die dann unter entsprechender Anrechnung auf den Personalschlüssel beschäftigt werden können, wenn

    1. dies auf Grund der besonderen Konzeption der Einrichtung, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist und im Rahmen der Personalausstattung im Übrigen die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal im Sinne von Absatz 1 in der Einrichtung hinreichend gewährleistet ist
    2. es sich um angestellte Mitarbeiter handelt, die sich in einer berufsbegleitenden Ausbildung im Sinne des Absatzes 2 befinden oder zumindest die unverzügliche Aufnahme einer solchen Ausbildung gesichert ist
    3. es sich um angestellte Mitarbeiter handelt, die auf Grund der bisherigen beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse besitzen

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-KitaF%C3%B6GVBEV9P11)

    Anerkannte Abschlüsse in Bremen

    Pädagogische Fachkräfte:

    1. staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen
    3. Fachkräfte mit pädagogisch-pflegerischen und heilpädagogisch-therapeutischen Qualifikationen
    4. Für die Anleitung von Kindern zu speziellen Tätigkeiten können auch Fachkräfte mit anderen pädagogischen, mit handwerklichen oder künstlerischen Qualifikationen eingesetzt werden

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-zur-foerderung-von-kindern-in-tageseinrichtungen-und-in-tagespflege-bremisches-tageseinrichtungs-und-kindertagespflegegesetz-bremktg-vom-19-dezember-2000-127981)

    Anerkannte Abschlüsse in Hessen

    Auszug aus „Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)*“

    § 25b – Mit der Leitung einer Tageseinrichtung oder einer Kindergruppe können folgende Fachkräfte betraut werden:

    1. Staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. Staatlich anerkannte Heilpädagog:innen
    3. Sozialpädagog:innen
    4. staatlich anerkannte Kindheitspädagog:innen und Heilerziehungspfleger:innen
    5. Diplom-(Sozial-)Pädagog:innen (BA)/(FH)
    6. Diplom-Sozialarbeiter:innen/Heilpädagog:innen (FH)
    7. Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen, Förderschulen
    8. Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem Bachelorabschluss nach § 11 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien vom 15. September 2016 (GVBl. S. 162) im früh- oder allgemeinpädagogischen sowie sozialpflegerischen Bereich oder auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit
    9. Personen mit einer Ausbildung im In- oder Ausland, die das für das Schulwesen oder für das Hochschulwesen zuständige Ministerium als gleichwertig mit der Ausbildung einer der in Nr. 1 bis 12 genannten Fachkräfte anerkannt hat

     §25b – Mit der Mitarbeit in einer Kindergruppe können über die in Abs. 1 genannten Fachkräfte hinaus folgende Fachkräfte betraut werden

    1. Teilnehmer:innen einschlägiger berufsbegleitender Ausbildungen, befristet bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses
    2. Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland und einschlägiger Berufserfahrung bei gleichzeitiger Auflage, eine sozialpädagogische Ausbildung aufzunehmen
    3. Personen, die im Rahmen ihrer berufsqualifizierenden Ausbildung oder ihres berufsqualifizierenden Studiengangs ein Anerkennungsjahr absolvieren
    4. staatlich anerkannte Kinderpfleger:innen und Sozialassistent:innen
    5. Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland5a: die über einen Bezug zum Profil und Konzept der Tageseinrichtung verfügen, der von dem Träger zu begründen ist

      5b) die mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Ausbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht, sowie über Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern verfügen

      5c) die sich im Umfang von mindestens 160 Stunden im Zeitraum von zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im frühpädagogischen Bereich weiterbilden

      5d) deren Einsatz der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Prüfung der Voraussetzungen der Buchst. a bis c zugestimmt hat

    Als Fachkräfte gelten auch Personen, die am 12. Juli 2001 in einer Tageseinrichtung als Fachkräfte eingesetzt waren, ohne die Voraussetzungen des Abs. 1 zu erfüllen.

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25b);

    Anerkannte Abschlüsse in niedersachsen

    Nach § 9 Abs. 2 S. 1 NKiTaG sind pädagogische Fachkräfte Personen mit folgenden Qualifikationen:

    1. staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. staatlich anerkannte Kindheitspädagog:innen
    3. staatlich anerkannte Heilpädagog:innen
    4. staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger:innen
    5. Sozialpädagog:innen ohne staatliche Anerkennung, die am 31. Juli 2021 als pädagogische Kraft beschäftigt waren, sowie staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen
    6. Personen, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen haben und die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen
    7. Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen (Anmerkung: diese Kräfte können nur in Hortgruppen eingesetzt werden)

    Nach § 9 Abs. 3 S. 1 NKiTaG sind pädagogische Assistenzkräfte Personen mit folgenden Qualifikationen:

    1. sozialpädagogische Assistent:innen
    2. Personen, die ein Studium nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 abgeschlossen haben, jedoch noch nicht über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen
    3. Kinderpfleger:innen
    4. Sozialassistent:innen mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege oder Persönliche Assistenz, die am 31. Dezember 2014 als pädagogische Kraft beschäftigt waren
    5. Spielkreisgruppenleiter:innen die am 31. Juli 2021 als zweite Kraft nach § 4 Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) beschäftigt waren.

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: www.nds-voris.de/jportal/)

    Anerkannte Abschlüsse in Nordrhein-Westfalen

    1. Staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. Staatlich anerkannte Heilpädagog:innen
    3. Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger:innen, die an einer Fachschule oder in entsprechenden doppeltqualifizierenden Bildungsgängen der Berufskollegs ausgebildet sind
    4. Sozialpädagogische Fachkräfte sind auch Absolvent:innen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung
    5. Sozialpädagogische Fachkräfte sind darüber hinaus auch Absolvent:innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik, mit einem Nachweis über eine insgesamt mindestens sechsmonatige Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung oder anderen institutionellen Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren verfügen. Die Praxiserfahrung kann auch nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden. Leitungs- und Gruppenleitungsaufgaben können nur nach dieser Praxiszeit übernommen werden (vgl. hierzu § 18 Absatz 3 Nr. 4 KiBiz).
    6. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
    7. Personen, die mindestens 95 Creditpoints (CP) im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben haben (pädagogische Studieninhalte vorzuweisen) und einen Nachweis über einjährige Praxiserfahrung in Kindertageseinrichtung, die mind. ein halbes Jahr vor Arbeitsbeginn erbracht werden muss.

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi)

    Anerkannte Abschlüsse in Rheinland-Pfalz

    Anerkannte Fachkräfte als Leitung:

    1.  Staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. Staatlich anerkannte Heilpädagog:innen
    3. Staatlich anerkannte Heilerzieher:innen

    Absolventen der Studiengänge mit staatlicher Anerkennung als Leitung:

    1. 1 Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und vergleichbare Abschlüsse an Hochschulen sowie Berufsakademienmit staatlicher Anerkennung und einjähriger einschlägiger Berufserfahrung, ohne Anerkennung zweijährige Berufserfahrung
    2. 1 Religionspädagogik, Heilpädagogik, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse an Hochschulen sowie Berufsakademien mit staatlicher Anerkennung und mindestens einjähriger einschlägiger Basisqualifizierung Berufserfahrung sowie einer pädagogischen Basisqualifizierung, ohne Anerkennung mindestens zweijährige Berufserfahrung
    3. 1 Grundschullehrer:innen sowie Förderschullehrer:innen nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens und mindestens
      einschlägiger einjähriger Berufserfahrung sowie der pädagogischen Basisqualifizierung
    4. 1 in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Betriebserlaubnisbehörde, Personen mit fachfremden Berufsqualifikationen mit langjähriger Leitungstätigkeit und umfassenden Erfahrungen in arbeitsfeldrelevanten Berufsfeldern sowie der pädagogischen Basisqualifizierung

    Anerkannte pädagogische Fachkräfte:

    1. Alle oben genannten Fachkräfte sowie Fachkräfte außer 2.1, 3.1 und 4.1 derselben Fachqualifikation ohne einschlägige Berufserfahrung
    2. Absolvent:innen der Studiengänge Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse an Hochschulen sowie Berufsakademien ohne staatlicher Anerkennung und mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung, sowie der pädagogischen Basisqualifizierung

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr)

    anerkannte Abschlüsse im Saarland

    Pädagogische Fachkräfte:

    1. Staatlich anerkannte Erzieher:innen
    2. Staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen
    3. Staatlich anerkannte Kinderpfleger:innen
    Kinderkrankenpfleger:innen

    Leitungskräfte:

    1. Personen, die über einen sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen

    (Stand April 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: www.sadaba.de/GSLT_SKBBG.html)

    Lust, bei Impuls zu arbeiten?

    Wenn Sie Teil von Impuls werden, werden Sie Teil von etwas Besonderem. Wir als Arbeitgeber bieten Ihnen unzählige Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln. Auf Sie wartet ein offenes Team, das sich untereinander respektiert, wertschätzt und stärkt. Wenn Ihnen dies zusagt, schauen Sie, welche freie Stellen in unseren Kitas aktuell zu besetzen sind. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. 

    Bilinguale Fachkräfte

    Auch internationale pädagogische Fachkräfte heißen wir herzlich willkommen. In vielen Kitas arbeiten wir nach der Immersionsmethode und bieten den Kindern somit die Chance, die englische, französische oder plattdeutsche Sprache zu erlernen.  

    Bevor Sie als internationale pädagogische Fachkraft in Deutschland arbeiten können, ist es notwendig, dass Sie Ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen. Die Regelung der Anerkennung wird über das jeweilige Bundesland, in dem die Kita liegt, geregelt. Auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ finden Sie weitere Informationen zum Thema. 

    Fachkarriere

    Schon mal von einer persönlichen Weiterentwicklung in Form einer Fachkarriere gehört? Im sozialen Bereich stellt sie eher eine Besonderheit dar und wird dort bislang kaum praktiziert. Bei uns ist das anders. Wir suchen Herzblutpädagog:innen, die danach streben, ihre Expertise auszubauen und einen Schwerpunkt auszubilden. Wenn Sie sich in eine bestimmte Richtung entwickeln und in gewissen Bereichen Ihre Expertise ausbauen möchten, ohne dabei eine Führungslaufbahn anzustreben, nutzen Sie die Möglichkeit unserer Fachkarriere.

    >>Haben Sie nicht auch eine Affinität zu einem bestimmten Thema, in dem Sie gerne Expert:in wären, ohne jedoch eine Führungsposition annehmen zu müssen?<<

    Dank unseres Partners Fio Consult bieten wir Ihnen einen entsprechenden Lehrgang an.

    Für Sie als pädagogische Fachkraft

    bedeutet die Fachkarriere eine persönliche und fachliche Weiterentwicklung, Abwechslungsreichtum und ggf. auch ein zusätzliches Honorar durch Ihre Beratertätigkeit für Impuls oder externe Kund:innen.

    Für Sie als Führungskraft in einer Impuls-Einrichtung

    bedeutet die Fachkarriere eine Qualitätssteigerung, einen unentgeltlichen Einsatz von Expert:innen in der eigenen Einrichtung und einen Imagegewinn.

    Natürlich profitieren auch wir davon, wenn wir Expertentum in unserem Unternehmen zur Verfügung stellen können. Mögliche Themenbereiche wären:

    • Inklusion
    • Gesunderhaltung
    • nachhaltige Entwicklung
    • Medienpädagogik
    • Entwicklungsdokumentation
    • Vorschularbeit
    • Gebärdensprache
    • Sprachentwicklung/-förderung
    • Famly-Nutzung

    FAQ´s

    Wie werde ich Erzieher:in?

    Impuls bietet unterschiedliche Ausbildungsmöglichkeiten :

    Das Berufspraktikum, die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und ein duales Studium. Dabei sind wir eine Praxis-Ausbildungsstelle und bieten den Auszubildenden den passenden Praxisplatz.

    Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Erzieher:in bei Impuls?

    Bei Impuls können Sie sich stetig weiterbilden und haben somit die Chance auf einen beruflichen Aufstieg, so etwa als Gruppenleitung, Abteilungsleitung oder stellvertretende Einrichtungsleitung.  

    Wie kann ich mich als bilinguale Fachkraft bei Impuls bewerben?

    In unseren Stellenanzeigen finden Sie auch solche, die sich speziell an internationale Fachkräfte richten. Bevor Sie sich bewerben, ist es notwendig, Ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen. Informieren Sie sich direkt bei der jeweiligen Einrichtung. 

    Kontakt


    Ihr:e Ansprechpartner:in

    Kai Viakofsky

    Pädagogische Fachkräfte & Erzieher:innen


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